Folgendes muss erfüllt sein:
Der/die Auszubildende oder Freiwilligendienstleistende kann das Deutschlandticket (Azubi NI) nutzen, wenn sich deren Wohnsitz oder die Ausbildungs/Dienststätte in Niedersachsen befindet.
Auszubildende sind Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder in einer vergleichbaren staatlich geregelten Berufsausbildung stehen, einschließlich schulischer berufsqualifizierender Bildungsgänge nach der Verordnung über berufsbildende Schulen und solcher, die ihre Ausbildung in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung nach § 43 Abs. 2 BBiG oder einer entsprechenden spezialgesetzlichen Regelung absolvieren.
Freiwilligendienstleistende sind Personen, die einen gesetzlich oder aufgrund öffentlich-rechtlicher Regelungen anerkannten Freiwilligendienst leisten, insbesondere nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) oder dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) (z.B. FSJ, FÖJ, FKJ).
Personen, die sich nach § 4 PsychThG in einer Berufsausbildung befinden, sollen bitte vorübergehend eine kurze (formlose) Bestätigung ihres Schulsekretariats der Ticketbestellung anfügen.